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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Sie lag mir ja erst im November 2018 vor. Aber es > war ein "Freistellungsbescheid für 2016 zur > Körpferschaftssteuer". > Ab wann beginnt denn dann der Turnus? > > # Wir die Gemeinnützigkeit nur auf Basis der > Satzungsprüfung erteilt, ist die erste > Steuererklärung nach dem ersten vollen > Kalenderjahr fällig. Danach grundsätzlich > dreijährlich. > > "Aufgrund der Verpflichtung zur Abgabe einer > Umsatzsteuererklärung ist auch die > Körperschaftssteuererklärung jährlich abzugeben. > Deshalb greift der dreijährige > Überwachungszeitraum für gemeinnützige Vereine > hier nicht" > > # Das ist zwar nicht zwingend, aber da der > Dreijahresturnus nur eine Verwaltungsvorgabe ist, > keine Geseetzesvorschrift, kann das Finanzamt hier > abweichen.
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