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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Thorsten schrieb: ------------------------------------------------------- > Nochmals Danke. Ja ich habe das StB beauftragt > nachzufragen. > > Zu Ihrem Satz "Grundsätzlich gilt ja ein > dreijährlicher Turnus, sobald die Freistellung im > Veranlagungsverfahren (also nicht nur auf Basis > der Satzungsprüfung) vorliegt" > > Sie lag mir ja erst im November 2018 vor. Aber es > war ein "Freistellungsbescheid für 2016 zur > Körpferschaftssteuer". > Ab wann beginnt denn dann der Turnus? > > ABER: Interessant ist eine Erläuterungssatz auf > der Rückseite des FB: > > "Aufgrund der Verpflichtung zur Abgabe einer > Umsatzsteuererklärung ist auch die > Körperschaftssteuererklärung jährlich abzugeben. > Deshalb greift der dreijährige > Überwachungszeitraum für gemeinnützige Vereine > hier nicht" > > ??
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