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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich würde tatsächlich mal beim Finanzamt > nachfragen, wie der Stand der Freistellung ist. > Daraus ergibt sich dann, wann die nächste > Steuererklärung fällig ist. > Grundsätzlich gilt ja ein dreijährlicher Turnus, > sobald die Freistellung im Veranlagungsverfahren > (also nicht nur auf Basis der Satzungsprüfung) > vorliegt
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