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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Thorsten schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo. Habe eine Frage, weil ich den Ball nicht > rund bekomme. In 2016 hat unser Verein die > Gemeinnützigkeit beim zuständigen FA beantragt. > Aufgrund von redaktionellen "Fehlern" in der > Satzung, wurde die Genehmigung erst einmal nicht > erteilt. Daraufhin hat der Verein Nachbesserungen > an der Satzung durchgeführt und hat diese nach > Abstimmung in der MGV erneut an das FA geschickt. > Das zuständige FA hat dann am 10.02.17 den > Bescheid nach § 60a Abs 1 AO zugestellt in dem die > Steuerbefreiung frühestens zum 1.1.2016 zu tragen > kommt. Am 22.11.18 (also über 1,5 Jahre später) > hat das nun neu zuständige FA (Wechsel des FA ist > zu Beginn 2018 erfolgt) einen > Freistellungsbescheid füer 2016 zur > Körperschaftsteuer zugestellt. > Fragen: > 1) wo liegt der Unterschied in de, Beschied vom > 10.02.17 und dem von 22.11.18? > 2) Bedeutet das für uns als Verein, dass wir > erstmals nach Ablauf des Jahres 2018 die Gem 1 > ausfüllen müssen und die entsprechende > Unterlagen: > * Gewinn- und Verlustrechnungen > (Überschussermittlungen, Kassenberichte) für die > Jahre 2016, 2017 und 2018, > * Geschäfts- und Tätigkeitsberichte für die Jahre > 2016, 2017 und 2018, > * Niederschriften über Mitgliederversammlungen aus > den Jahren 2016, 2017 und 2018, > * Aufstellung über das Vermögen zum 31.12.2018, > * eine Satzung, falls diese seit der letzten > Prüfung geändert wurde, > > an das zuständige FA überstellen muss? Oder wird > man vom FA dazu aufgefordert.... > > Danke für die Klarstellung.
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