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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Entscheidend ist nicht der Überschuss, sondern die > vorhandenen nicht verwendeten Mittel. > Hier gilt der Grundsatz der zeitnahen > Mittelverwendung: Da erst in 2017 ein Überhang > entstand gilt hier nach der Zweijahresfrist: Der > Überhang aus 2017 muss bis Ende 2019 zweckgebunden > verwendet oder als Rücklage ausgewiesen werden. > Der Mittelüberhang aus 2018 entsprechend bis 2020.
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