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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Projektbeteiligten keine Mitglieder sind, > wird es natürlich schwierig, weil sich die > Zahlungen nicht als Mitgliedsbeiträge darstellen > lassen. > > Die Zahlungen müssten aber nach § 4 Nr. 22b UStG > steuerbefreit sein. > Befreit sind danach "andere kulturelle und > sportliche Veranstaltungen, die von den in > Buchstabe a genannten Unternehmern (d.h. hier von > gemeinnützigen Einrichtungen) durchgeführt werden, > soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren > besteht." > Das müsste hier der Fall sein.
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