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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich denke, die verschiedenen Beiträge der > Chorteilnehmern sind nicht unbedingt Entgelte im > umsatzsteuerlichen Sinn. > Schließlich besteht eine Steuerpflicht nur, wenn > der Zahlende ein Leistung erhält. Hier liegt aber > eher eine Leistung der Chorteilnehmer vor, für die > sie auch noch zahlen. > Ich hätte deswegen keine Bedenken, die > verschiedenen Beiträge als Einnahmen des ideellen > Bereichs zu verbuchen, d.h. als verschiedene > Sonderbeiträge und nicht als Entgelte.
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