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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es gibt da unterschiedliche Auffassungen bezüglich > der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bewertung, weil > laut AEAO nur Zuwendungen an Mitglieder erlaubt > sind. > Steuerlich liegt aber nur dann eine Ausgabe des > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vor, wen diese > "betrieblich veranlasst" ist. Das kann zwar auch > bei Geschenken der Fall sein > (Repräsentationsaufwendungen), aber das ist hier > wohl nicht der Fall (?).
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