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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt ist das > zumindest steuerlich und > sozialversicherungsrechtlich kein Problem, weil > der Ehrenamtsfreibetrag genutzt werden kann.
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