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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich sehe da nicht unbedingt ein Problem, weil die > Vereinbarung ja freiwillig eingegangen wird und > keine Gegenleistung erfolgt. > Die Frage wäre einzig, was die > Wohlverhaltensregelung für Auflagen umfasst. > > Ein solches Spendenversprechen ist übrigens nur in > notarieller Form wirksam. Es bindet also nur den > Spendenempfänger, weil die Auflage (Wohlverhalten) > wegen des Formmangels erst nach Vollzug der Spende > wirksam wird.
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