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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Jeannine schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich bin völlig verzweifelt. Ich soll einem Vertrag > (Fördervereinbarung) zustimmen, in dem eine Seite > verpflichtet wird Spenden zu leisten und die > andere Seite sich ganz allgemein zum Wohlverhalten > verpflichtet. > > Ich würde ja gerne im Sinne des Vereins zustimmen, > aber in der Vereinbarung ist eindeutig eine > Spendenbescheinigung mit enthalten. > > Ich bin der Meinung, dass es sich hierbei um ein > zweiseitiges Geschäft handelt und damit die > zwingende Einseitigkeit, als Voraussetzung einer > freiwilligen einseitigen Zuwendung, widersprochen > wird. Der Steuerberater der Gegenseite aber nahm > Stellung und verwies darauf, dass die Spende ja > gemeinnützigen Zwecken zufließe. Dies sei für die > Finanzverwaltung ausschlaggebend. Die > Fördervereinbarung würde sich an der > Musterfördervereinbarung orientieren, die mir > leider nicht vorliegt. Ferner sei diese ja aus der > Schenkung auch bekannt und auch bei > Fördervereinbarungen durchaus gängig und auch > rechtssicher. > > Kann mir jemand sagen, wo ich diese > Rechtssicherheit nur ansatzweise gewinnen kann? > Und wenn es so etwas gibt, wie ist das > Wohlverhalten definiert?
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