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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
ManfredN schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > in unserem Verein gibt es Überlegungen einen dt.- > ital. Chor zu gründen und unter dem Dach des > Vereines laufen zu lassen. > Dabei stellt sich uns die Frage ob das „Betreiben“ > eines Chores mit unserem Vereinszweck abgedeckt > ist. > In unserer Satzung steht folgendes: > Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung > internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen > Gebieten der Kultur und des > Völkerverständigungsgedankens insbesondere, aber > nicht nur, zwischen Deutschen und Italienern. > > Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere > durch öffentliche Veranstaltungen mit thematischem > oder personellem Bezug zu Italien. Dies können > z.B. Konzerte, Vorträge, Lesungen, > Sprachvermittlung, Filmaufführungen, > Theateraufführungen, Kunstausstellungen, > Exkursionen, interkulturelle Begegnungen sein. > Soweit mir bekannt haben Gesangsvereine bzw. Chöre > als Vereinszweck im Allgemeinen die Pos. 5 der > Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2 AO) „die Förderung > von Kunst und Kultur“ ausgewählt. > > ManfredN
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