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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Frage: im der KSt-Erklärung Zeile 11: "Die > Körperschaft ist vollumfänglich von der KSt > befreit." - Da muss ich doch ein NEIN eingeben? > Oder? > > # Wenn der Verein die 35.000-Euro-Grenzue > überschritten hat, wird hier NEIN ausgewählt. > Es muss dann ja die Anlage GK ausgefüllt werden. > > Und Zeile 19: Umsatz des KJ: auch ausfüllen . > oder? > > # Ja. > > > In Anlage Gem: > HILFE: Zeile 11 - 16: Einnahmen incl. USt, und > Ausgaben- mit oder ohne Ust? > > # Ja, da steht da auch ausdrücklich. > > > wenn ich die Einnahmen mit USt. und Ausgaben ohne > Ust eingebe, komme ich über 5.000 Euro > Überschuss, > wenn ich die Einnahmen mit USt. und Ausgaben mit > USt eingebe, komme ich über 5.000 Euro > Überschuss, > wenn ich die Einnahmen ohne USt und Ausgaben ohne > USt eingebe, komme ich unter 5.000 Euro > Überschuss. > Was muss ich eingeben? > > # Bei EÜR-Rechnern gehört die USt. zu den > Ausgaben. > Sie geben also die Nettoausgaben zuzüglich der > Umsatzsteuer ein. > Das wird auch in der Gewinnermittlung so > dargestellt. Hier ist die Vorsteuer ein eigener > Ausgabenposten.
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