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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Schneider schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > denken Sie, dass eine Familie mit 4 Kindern von > einem als gemeinnützig anerkannten Verein (Zweck > u.a. Kinder- und Jugendhilfe) ein Auto, einen > Wohnwagen und Campingplatzgebühren, etc. dauerhaft > geliehen bekommen kann, damit mit dem Wohnwagen > Urlaub mit den Kindern gemacht werden kann. > Zusätzlich Fahrräder, Fahrradanhänger für die > Kinder, Spielzeug für die Kinder, etc. etc. > > In wie weit muss bitte die Allgemeinheit gefördert > werden? > > Der Verein hat als Zweck auch die Förderung von > Sport. Kann der Verein z.B. eine Surf- und > Tauchausrüstung, etc. kaufen und das unentgeltlich > bestimmten (wenigen) Personen (die o.g. Familie, > keine Vereinsmitglieder) unentgeltlich zur > Verfügung stellen, oder müssen diese Sachen > aufgrund der Anerkennung als gemeinnützig der > "Allgemeinheit" zur Verfügung gestellt werden? > > Vielen DANK für Ihre Hilfe!
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