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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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MayerDo schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > Bekanntermaßen ist die Verpflegung der > Seminarteilnehmer von Veranstaltungen i.S.d. § 4 > Nr. 22a UStG nicht von der USt befreit. > Frage: was ist aber bei mehrtätigen > Tagungen/Seminaren dieser Art - wäre hier die > Übernachtung- und Verpflegung der > Seminarteilnehmer nich eine unerlässliche > Nebenleistung zur Forbildung und damit ebenfalls > steuerfrei? > Weitere Frage dazu: Was ist, wenn der die > Fortbildung veranstaltende Verein Übernachtung und > Verpflegung in Rechnung gestellt bekommt, die > keine Umsatzsteuer ausweist (->also kein > Vorsteuerabzug möglich) - muss der Verein auch > hier sämtliche Teilnehmergebühren, die auf die > Übernachtung und Verpflegung entfallen, der > Umsatzsteuer unterwerfen? > Grüße
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