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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Karli52 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Helferlein, > > ich habe heute eine Frage zur Vorstandswahl. In > unserem Vorstand gibt es den Vorsitzenden, stellv. > Vorsitzenden, Kassierer, Schriftführer und > Technischer Leiter. Nun stehen Wahlen an und für > den Kassierer und Schriftführer gibt es zwar > Kandidaten, die aber nicht wirklich geeignet sind. > Da der potentielle Vorsitzende bis jetzt > Schriftführer war und der Stellvertreter bis jetzt > Kassierer und beide ihre ehemaligen "Jobs" dennoch > fast 100%ig in Zukunft ausüben müssten (um die > aktuellen Kandidaten für Kasse und Schreiberei > über Wasser zu halten), dachten wir an eine > Personalunion. Allerdings ist uns trotz googeln > nicht ganz klar ob das bei uns möglich ist. Die > Satzung sagt dazu nur folgendes: > > § 5 Vorstand > 1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: > - ein Vorsitzender > - ein Stellvertreter > - ein Verantwortlicher für Finanzen > - ein Schriftführer > - ein Verantwortlicher für Technik > > 2. Vorstand gem. § 26 BGB ist der Vorsitzende, der > Stellvertreter, der Verantwortliche für Finanzen, > der Schriftführer und der Verantwortliche für > Technik und Organisation. > Zwei Vorstandmitglieder vertreten den Verein > gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. > > Ich habe gelesen das es möglich ist, wenn keine > Personenzahl angegeben ist. Z.B. Der Vorstand > besteht aus 5 Mitgliedern. Kann mir wer sagen ob > unsere Satzung das her gibt? > > Vielen Dank Karli
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