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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das wäre dann keine Aufwandsentschädigung, sondern > eine Vergütung. > Das ist aber kein Problem. Es stellt sich nur die > Frage nach den steuerlichen Folgen: > - Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger > wirtschaftlicher Geschäftbetrieb? > - Umsatzsteuer?
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