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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein solche Eventualeinberufung am gleichen Tag ist > nur mit ausdrücklicher Satzungsermächtigung > zulässig. > Da die Satzung das so nicht regelt, ist die > Eventualeinberufung vor Durchführung der ersten > Versammmlung nicht zulässig. > Die zweite Versammlung muss also nach den gleichen > Maßgaben einberufen werden, wie jede andere.
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