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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > laut unserer aktuellen Satzung gilt: > > "Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des > Vereins bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln > der abgegebenen Stimmen. Voraussetzung ist weiter, > dass mindestens 50 % der Mitglieder des Vereins > anwesend sind. > Wird diese Mehrheit von 50 % nicht erreicht, dann > ist eine neue Mitgliederversammlung unter > Beachtung der Bestimmungen dieser Satzung und > unter der Kennzeichnung, dass es sich um die 2. > Mitgliederversammlung über die gleichen > Tagesordnungspunkte handelt, einzuberufen, die in > jedem Fall beschlussfähig ist." > > Gehen wir Recht in der Annahme, dass wir in der > Einladung zur MV, die die Satzung ändern soll, > folgendes schreiben können? > > "Laut aktuell gültiger Satzung ist für eine > Satzungsänderung die Anwesenheit von 50% der > Mitglieder erforderlich. Sollte diese Anwesenheit > nicht gegeben sein, laden wir bereits jetzt > vorsorglich zu einer zweiten Mitgliederversammlung > über die gleiche Tagesordnung am selben Abend um > 20 Uhr am selben Ort ein. Diese ist gemäß > geltender Satzung in jedem Fall beschlussfähig." > > Gruß > LuHa
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