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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich würde dann wie folgt abändern: > "Die Einberufung erfolgt durch Anschlag am > schwarzen Brett in der Werkstatt, sowie als > Einladung in Textform an die zuletzt bekannt > gegebene E-Mailadresse der Mitglieder und wird > außerdem auf der Vereinshomepage veröffentlicht. > Mit der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt > zu machen. Es gilt eine Frist für die Einladung > von mindestens 4 Wochen vor dem > Versammlungstermin." > > # Hier ist mir nicht klar, was "sowie" bedeutet. > Ist das "oder"? Oder soll auf beiden Wegen > zugleich eingeladen werden? > > > > ## Das ist zulässig. Es könnte aber strittig > sein, > > was "sich unmittelbar auf das Dienstverhältnis > > auswirken" bedeutet. > > Könnte man das weniger strittig formulieren? > Sollte man "unmittelbar" einfach streichen? Die > Überlegung war einfach Interessenskonflikten > vorzubeugen. > > # Ichwürde empfehlen, das Stimmrecht für > Mitarbeiter ganz zu entziehen. > Oder diese Auswirkung auf das Dienstverhältnis > näher zu beschreiben. Was für Entscheidungen > kommen da in Frage?
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