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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
schlsebOW schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank schon mal, das hilft mir sehr weiter. > > Bezüglich Einladung halte ich fest: Es darf nur > genau so eingeladen werden, wie in der Satzung > definiert. > > Ich würde dann wie folgt abändern: > "Die Einberufung erfolgt durch Anschlag am > schwarzen Brett in der Werkstatt, sowie als > Einladung in Textform an die zuletzt bekannt > gegebene E-Mailadresse der Mitglieder und wird > außerdem auf der Vereinshomepage veröffentlicht. > Mit der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt > zu machen. Es gilt eine Frist für die Einladung > von mindestens 4 Wochen vor dem > Versammlungstermin." > > Ist das so in Ordnung? > > > > ## Das ist zulässig. Es könnte aber strittig > sein, > > was "sich unmittelbar auf das Dienstverhältnis > > auswirken" bedeutet. > > Könnte man das weniger strittig formulieren? > Sollte man "unmittelbar" einfach streichen? Die > Überlegung war einfach Interessenskonflikten > vorzubeugen.
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