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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
schlsebOW schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo nochmal, > > weitere Fragen zur Satzungsgestaltung, dieses Mal > bezüglich den Anforderungen um Gemeinnützigkeit zu > erlangen. Als Hintergrund: unser Verein soll dem > Betrieb einer offenen Werkstatt dienen. > > 1) Wir haben aus einer anderen Satzung vorläufig > den unten folgenden Abs. (3) kopiert für den § > Zweck und Gemeinnützigkeit. Abs. (1) und (2) > beschreiben Zweck und Zweckerreichung nach der > steuerlichen Mustersatzung. Abs. (3) scheint mir > allerdings nicht zulässig zu sein, nachdem ich > mich etwas in die Materie eingelesen habe. Mich > würde die Meinung eines Fachmanns interessieren: > "(3)-Die entgeltliche Überlassung der Werkstatt > oder Annahme von Auftragsarbeiten dient als > Nebenzwecktätigkeit. " > > 2) Für die Auflösung/Liquidation: Ist es zulässig > den Punkt aus der Mustersatzung zu erweitern? > "(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder > bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes > fällt das nach Abzug aller Verbindlichkeiten > verbleibende Vermögen des Vereins an die > gemeinnützige Körperschaft XY. Sie hat das > Vermögen unmittelbar und ausschließlich für > gemeinnützige Zwecke zu verwenden." > >>Sachvermögenswerte des Vereins (Maschinen, > Werkzeug) können bei Auflösung darüber hinaus an > andere gemeinnützige Körperschaften gespendet > werden, deren Zweck mit den Vereinszwecken ganz > oder in Teilen übereinstimmt.<<
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