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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Sie lautet (Anhang 1 zu § 60 AO): > > Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder > bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das > Vermögen der Körperschaft > > 1. an – den – die – das – ... (Bezeichnung einer > juristischen Person des öffentlichen Rechts oder > einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft), – > der – die – das – es unmittelbar und > ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder > kirchliche Zwecke zu verwenden hat. > > oder > > 2. an eine juristische Person des öffentlichen > Rechts oder eine andere steuerbegünstigte > Körperschaft zwecks Verwendung für ... (Angabe > eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder > kirchlichen Zwecks, z. B. Förderung von > Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und > Berufsbildung, der Unterstützung von Personen, die > im Sinne von § 53 der Abgabenordnung wegen ... > bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses in > ...).
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