Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Mit "aufheben" ist vermutlich die Auflösung des > Vereins gemeint. Rückwirkend geht das > grundsätzlich nicht. > Ist die Liquidation des Vereins beschlossen und > eingetragen, ist er noch nicht aufgelöst und kann > noch Versammlungen abhalten und Beschlüsse fassen.
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