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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
kfb schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > 1. führt diese Pflichtverletzung zur privaten > > Haftung des Vorstandes Gemäß §26 > > > > # Ja, der Vereien kann Schadenersatz verlangen, > > wenn der Vorstand gegen MV-Beschlüsse verstoßen > > hat - vorausgesetzt die Satzung regelt die > > Befugnisse des Vorstands nicht anderslautend. > > > > 2. Kann diese Pflichtverletzung durch neuen > > Mitgliederbeschluss 2 Jahre später geheilt > > werden, > > wenn der 2. jahre alte Beschluss aufgehoben wird > > > > > # Ja, die Mitgliederversammlung kann auf die > > Ansprüche natürlich verzichten. > > Vielen Dank für die Antwort:-)
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