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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. führt diese Pflichtverletzung zur privaten > Haftung des Vorstandes Gemäß §26 > > # Ja, der Vereien kann Schadenersatz verlangen, > wenn der Vorstand gegen MV-Beschlüsse verstoßen > hat - vorausgesetzt die Satzung regelt die > Befugnisse des Vorstands nicht anderslautend. > > 2. Kann diese Pflichtverletzung durch neuen > Mitgliederbeschluss 2 Jahre später geheilt > werden, > wenn der 2. jahre alte Beschluss aufgehoben wird > > # Ja, die Mitgliederversammlung kann auf die > Ansprüche natürlich verzichten.
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