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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Frage ist natürlich, wie die > Rücktritterklärung genau formuliert war. > Grundsätzlich ist ein terminierter Rücktritt > möglich. Problematisch ist aber, ihn auf einen > unbestimmten Zeitpunkt zu legen. > Wenn die Frage bei der nächsten Versammlung zur > Abstimmung gestellt werden soll, ist das Problem > ohnehin vom Tisch, weil die MV den Vorstand > jederzeit abberufen kann (wenn die Satzung das > nicht einschränkt). Die Versammlung kann ja nicht > über Ihren Rücktritt abstimmen, sondern nur über > Ihre Abberufung. > Schadenersatzforderungen können Sie durch eine > Klarstellung ausschließen. Es kann ja nicht sein, > dass der Verein einen Rücktritt unterstellt, der > aus Ihrer Sicht nicht stattgefunden hat und daraus > Schadenersatzforderungen ableitet. Sie haben zwar > einen Anspruch, das Protokoll zu ändern, aber das > durchzusetzen, kann aufwändig sein. > Einfacher ist ein nachweisbar (Einschreiben o.ä.) > zugestelltes Schreiben an den Verein, aus dem > verhorgeht, dass Sie keinen vorzeitigen Rücktritt > beachsichtigen.
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