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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Vorstand kann grundsätzlich die Aufnahme von > (jedweden) neuen Mitgliedern verweigern, also > sozusagen den Verein als geschlossenen > Gesellschaft führen? > # Ja, das ist grundsätzlich kein Problem. > > Und er muss nicht mal auf die Aufnahmeanträge > reagieren? > # Nein. > > Ich wundere mich darüber ein bischen, wie kann so > ein Verein denn dann gemeinnützig sein? > # Das Gemeinnützigkeitsrecht verlangt, dass der > Verein nicht grundsätzlich abgeschlossen oder auf > Dauer nur sehr klein sein darf. Die Ablehnung der > Beitrittsanträge erfolgt aber immer im Einzelfall, > also nicht grundsätzlich. Deswegen gibt es da > praktisch keinen Ansatzpunkt für das Finanzamt.
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