Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da es grundsätzlich keine Aufnahmepflicht gibt, > kann der Vorstand die Aufnahme ohne Begründung > verweigern. Es sei denn, die Satzung regelt hierzu > etwas anderes. > Nichtmitglieder können keine Ansprüche geltend > machen. > Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand aber > entsprechende Anweisungen geben, wenn die Satzung > das nicht allein in seine Zuständigkeit legt. > Weigert er sich, wird in der Regel die Abberufung > das Mittel der Wahl sein.
www.vereinsknowhow.de
.