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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Steuerklärung wäre gar nicht erforderlich. > Aber natürlich kann das gleich zusammengefasst > werden. Dann würde die Gemeinnützigkeit nicht nur > im Rahmen der "Prüfung der satzungsmäßigen > Voraussetzungen" gewährt, sondern im > Veranlagungsverfahren.
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