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Vereinsrecht und -organisation
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O.H. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, in unserem Verein wurde der Haushaltsplan > für das Jahr 2019 als Entwurf erarbeitet. Dabei > stellte sich wiederholt heraus das wie in den > Vorjahren der Haushaltsplan nicht ausgeglichen > ist. > Mit dem derzeitigen Kenntnisstand kann nicht davon > ausgegangen werden das durch eventuellen > Mitgliederzuwachs usw. eine Verbesserung der > Situation eintritt. > Meine Frage geht dahin, kann der > Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung ein > unausgeglichener Haushaltsplan vorgelegt werden? > Besten Dank für eine Antwort. > O. H.
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