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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
YanikAk schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > vielen Dank für die Antworten. > > eine Frage habe ich noch bezüglich der Mieterträge > in 2017. > Da rückwirkend für 2017 kein Freistellungsbescheid > erteillt wird, > bedeutet dass, der Überschuss der Mieteinnahmen > über die Mietausgaben für 2017 der > Körperschaftssteuer unterzogen wird, wenn der > Überschuss mehr als 5000,- Euro beträgt. > oder ist die Vermögensverwaltung steuerfrei? > > für 2016 musste der Verein Körperschaftsteuer im > Bereich der Vermietung und Verpachtung zahlen, da > der Überschuss mehr als 5000,- Euro war. > > mfg > A.Y
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