Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # so wie ich es verstanden habe, bekommt der > Verein die Gemeinnützigkeit (den > Freistellungsbeschei) für das Steuerjahr VZ 2017, > wenn wir die Steuerklärung 2017 bis 31.12.2018 > abgegeben haben und wir brauchen keinen Antrag auf > die Gemeinnützigkeit zu stellen. > Ist das so richtig? > > Für 2017 wird keine Gemeinnützigkeit mehr erteilt > werden. Da geschieht erst wieder für die Zukunft > mit dem neuen Freistellungsbescheid. > > # Der Verein hat als Einnahmen Mitgliedsbeiträge, > Spenden und Mieterträge (Vermögensverwaltung). > Einnahmen aus den wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieben gibt es nicht. > Laut Vereinsinfobrief Nr. 345 brauchen wir nur die > KSt1 und die Anlage Gem abzugeben. > Ist das so richtig? > > Ja. Dazu für jedes Jahr eine EÜR und einen > Tätigkeitsbericht. > > > # müssen wir die Steuererklärung 2017 elektronisch > abgeben oder können wir es noch in Papierform > einreichen? > > Grundsätzlich elektronisch. Nur in > Erschwernisfällen ist noch die Papierform > zulässig.
www.vereinsknowhow.de
.