Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
YanikAk schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > so wie ich es verstanden habe, bekommt der Verein > die Gemeinnützigkeit (den Freistellungsbeschei) > für das Steuerjahr VZ 2017, wenn wir die > Steuerklärung 2017 bis 31.12.2018 abgegeben haben > und wir brauchen keinen Antrag auf die > Gemeinnützigkeit zu stellen. > Ist das so richtig? > > Der Verein hat als Einnahmen Mitgliedsbeiträge, > Spenden und Mieterträge (Vermögensverwaltung). > Einnahmen aus den wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieben gibt es nicht. > Laut Vereinsinfobrief Nr. 345 brauchen wir nur die > KSt1 und die Anlage Gem abzugeben. > Ist das so richtig? > > müssen wir die Steuererklärung 2017 elektronisch > abgeben oder können wir es noch in Papierform > einreichen? > > für eine schnelle Anwort wäre ich Ihnen dankbar. > > > mfg > AY
www.vereinsknowhow.de
.