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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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rj-klm schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein gemeinnütziger Verein in Berlin hat seine > Zweckbetriebe der Eingliederungshilfe 2016 in eine > gGmbH überführt und ist alleiniger Gesellschafter. > Das Immobilieneigentum verblieb beim Verein. Zur > Sicherstellung der Versorgung der > Leistungsberechtigten hat der Vorstand seine > Immobilien an die Tochtergesellschaft nach eigenen > Angaben kostendeckend vermietet. Der Vorstand > weigert sich, objektbezogene Angaben zu den > Vertragsverhältnissen und zum wirtschaftlichen > Betrieb zu machen. Auf der Mitgliederversammlung > präsentiert er lediglich die von einem > Wirtschaftsprüfer geprüfte Bilanz "über alles" und > äußerst sich nicht zu Risiken bzw. zur > Un/Wirtschaftlichkeit einzelner Objekte. Der > Vorstand enthält sowohl dem 4 x jährlich tagenden > Beirat als den Vorstand begleitendes > satzungsgemäßen Organ als auch der > Mitgliederversammlung konkrete Angaben zum > Vereinsvermögen und hier insbesondere zum > Immobilienbesitz vor. > Ein auf 25 Jahre angelegtes Pachtverhältnis mit > einem Dritten (2 natürliche Personen) hat der > Vorstand auf Nachfrage eines Beiratsmitglieds nach > 9 Jahren wegen "sozialen Fehlverhaltens" fristlos > gekündigt und eine Räumungsklage angestrengt. In > diesen 9 Jahren haben die Pächter aus einer > denkmalgeschützten Ruine ein bewohnbares und > gewerblich nutzbares Objekt gemacht, das von der > Hausbank der Gesellschaft auf über € 400-Tsd. > Verkehrswert geschätzt wurde. Die Klage wird nach > Einschätzung Sachkundiger keine 'Aussicht auf > Erfolg haben, weil im Pachtvertrag ein "soziales > Wohlverhalten" nicht Vertragsgegenstand war und > ist. Der Vorstand hat diese Entscheidung mit dem > Verfahrenskostenrisiko der Räumungsklage allein > getroffen, obwohl seitens des Beirats mehrfach > Beteiligung in wesentlichen Vermögens- und > Vertragsfragen angemahnt wurde. > Welche Möglichkeiten haben Vereins- oder > Beiratsmitglieder, den Vorstand im Falle eines > Vermögensschadens (Verfahrenskosten, ggf. > Schadensersatzansprüche der Pächter wegen > nachweislicher Einnahmeausfälle) persönlich für > den Schaden haftbar zu machen, da hier von > vorsätzlichem Handeln auszugehen ist?
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