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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach AEAO kommen als Anfallsberechtigte auch die > die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG aufgeführten > Körperschaften in Frage. > Das sind auch Organisationen in der Europäischen > Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
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