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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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RedaktionW schrieb: ------------------------------------------------------- > Ganz herzlichen Dank für die erneut superschnelle > Antwort!! > > Zu meinem Thema 1 (Auflösung) möchte ich mich > entschuldigen, dass ich Ihre Zeit in Anspruch > genommen habe, ich war da zu unaufmerksam beim > Lesen der AO-Vorgabe; Danke für die Aufklärung. > Natürlich haben Sie Recht! > Wir werden also im Wortlaut der AO-Vorgabe nur den > Zweck aus unserer Satzung ergänzen: „…zwecks > Verwendung für die Fortführung gewachsener > Traditionen, die Förderung und Erweiterung des > kulturellen und sportlichen Lebens und des > Gemeinsinns im Ort.“ > > Zum Thema 2 (Haftung,Abstimmung) hilft mir ihr > Hinweis sehr. Ich werde versuchen, in der Satzung > sicherzustellen, dass der BGB-Vorstand eine > Stimmmehrheit hat bzw. zumindest im (gesamten) > Vorstand nicht überstimmt werden kann. > > (Ich habe inzwischen einige Zeit damit verbracht, > Beispiele und grundsätzliche > Argumentationsdiskussionen im Internet dazu zu > verfolgen. Es scheint ein sehr komplexes Thema mit > teils verwirrenden Aspekten zu sein, wenn man alle > Eventualitäten abdecken will. > Meine persönliche Sicht zum Grundsätzlichen ist > nunmehr: Wenn man einen Vorstand mit z.B. 3 > BGB-Mitgliedern und z.B. 4 weiteren Mitgliedern > haben möchte, um die Mitbestimmung zu fördern und > auf breitere demokratische Basis zu stellen, dann > scheint mir eine Klausel der Art „…bei allen > Beschlüssen mit externer Vertretungsrelevanz darf > für einen wirksamen Beschluss der BGB-Vorstand > nicht überstimmt werden…“ die beste Lösung zu > sein. Nur wird man das wohl in den seltensten > Fällen in die Satzung schreiben wollen und wird > somit mit den Grauzonen, die sich in extremeren > Situationen ergeben können, leben müssen.) > > Vielen Dank noch einmal und weiterhin viel Erfolg > mit dem tollen Portal!
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