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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Wir haben eben aktuell keinen KONKRETEN > gemeinnützigen Verein, den wir da eintragen > können. > # Deshalb haben wir die geforderte Formulierung > korrekt , ABER ohne Nennung eines KONKRETEN > Vereins formuliert, weil wir das schon einmal > irgendwo in einer Satzung so gesehen hatten. Die > Frage ist, ob unbedingt ein ganz konkreter Verein > drin stehen muss, damit die Forderung des FA > erfüllt ist, oder ob unsere Formulierung das auch > erfüllt: > > In der Vorgabe nach AO wird ja keine bestimte > Organisation benannt, nur ein bestimmter Zweck. > Das FA wird die Abweichung von der Mustersatzung > monieren. Zumal sie ja nicht erforderlich ist. > > # Etwas leger formuliert, die > Nicht-BGB-Vorstandsmitglieder hätten eine Art > "Freibrief" für ihr Beschlussverhalten, das dann > allein die BGB-Vorstandsmitglieder zu verantworten > hätten - oder sehe ich das falsch? > > Vor den Folgen vertraglicher Haftung ist der > Vorstand geschützt (Organhaftung) > Grundsätzlich sind Ihre Bedenken aber berechtigt. > Deswegen mein Vorschlag, per Satzung > sicherzustellen, dass die BGB-Vorstände eine > Stimmmehrheit haben.
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