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Vereinsrecht und -organisation
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, bei uns in der Satzung steht: > "Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der > Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. > Jeder ist allein vertretungsberechtigt." > Ich denke, damit wäre das bei uns geregelt, dass > niemand eingesetzt werden muss, falls der > Vorsitzende nicht mehr zur Verfügung steht. Eine > normale Neuwahl eines neuen Vorsitzenden wäre > anzugehen. > Oder sehe ich das falsch? > > Viele Grüße aus MD > boernie53
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