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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um > einen wirksamen Rücktritt, da die > Rücktrittsabsicht auf ein konkretes Datum dem > übrigen Komitee mitgeteilt worden ist. Ist das > richtig? > > Ja, der Rücktritt kann auch terminiert werden und > ist wirksam, wenn er einem anderen > Vorstandsmitglied erklärt wurde. > > # In der Satzung steht "Bis zur Neuwahl bleiben > die Komiteemitglieder im Amt." Dies trifft aber > doch nicht bei einem wirksamen Rücktritt zu, > oder? > > Ganz richtig. Die Klausel bezieht sich nur auf das > Ablaufen der Amtsperiode. > > > # Oder bedeutet das für den Fall, es kandidiert in > dieser Wahl niemand, seine Amtszeit würde dann > automatisch weiterlaufen? > > Nein, sonst wäre ja ein Rücktritt grundsätzlich > ausgeschlossen.
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