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Vereinsrecht und -organisation
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PleussMi schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > In unserem Verein hat der Vorsitzende (hier > Präsident), der für drei Jahre gewählt ist, nach > einem Jahr seiner Amtszeit dem Vorstand (hier > Komitee) mitgeteilt, er "werde im Rahmen der > Generalversammlung am 11.11.2018 als Präsident > zurücktreten". Daraufhin ist für diese > Generalversammlung bereits als Tagesordnungspunkt > die Neuwahl des Präsidenten angesetzt. > Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um > einen wirksamen Rücktritt, da die > Rücktrittsabsicht auf ein konkretes Datum dem > übrigen Komitee mitgeteilt worden ist. Ist das > richtig? > In der Satzung steht "Bis zur Neuwahl bleiben die > Komiteemitglieder im Amt." Dies trifft aber doch > nicht bei einem wirksamen Rücktritt zu, oder? Oder > bedeutet das für den Fall, es kandidiert in dieser > Wahl niemand, seine Amtszeit würde dann > automatisch weiterlaufen? > Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße
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