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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine gesetzliche Vorgabe, nach der Anträge > verlesen werden müssen, gibt es nicht. > Wie hier verfahren wird, obliegt der Versammlung. > Sie kann Anträge per Beschluss auch ganz von der > Tagesordnung nehmen. Entsprechend kann sie auch > das Verlesen usf. regeln. > Es ist im Übrigen abstrus 40-seitige Anträge > verlesen zu wollen. Schon das Vorlegen solche > Anträge könnte die MV m.E. ablehnen. > Aus der Treuepflicht der Mitglieder ergibt sich > auch eine Zumutbarkeitsgrenze. Solche Anträge sind > ja im Grund nichts anderes als schikanös und > können ohne weiteres von der Versammlung > unterbunden werden.
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