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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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K. H. schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser Verein, dessen Vorsitzender ich bin, ist > Mitglied in einem übergeordneten Verband mit ca. > 250 Mitgliedern (alles e. V.). Zu den > Mitgliederversammlungen werden ständig von einem > einzelnen Verein viele Anträge, deren Umfang teils > mehrere hundert Seiten umfasst, gestellt. Am Tag > der Versammlung besteht der Vereinsdelegierte > darauf, dass alle vom ihm gestellten Anträge im > Wortlaut verlesen werden müssen, obwohl diese den > Mitgliedern bereits 4 Wochen vor Versammlung > zugegangen sind. > Bei der letzten MV wurde eine Verlesung eines > 40!-SEITIGEN Antrages seitens des > Versammlungsleiters nach ca. 35 min. Gestoppt. Es > wurde abgestimmt und nahezu einstimmig mit > Ausnahme des Antragstellers abgelehnt. Nun > behauptet der Delegierte, er sei in seinen > Mitgliedsrechten massiv beschnitten worden, > wodurch alle anderen Beschlüsse nun nichtig seien. > Dies klagt er nun vor dem Rechtsausschuss. > > Meine Frage: Müssen Anträge wirklich im Wortlaut > verlesen werden, obwohl sie bereits Wochen vorher > vorliegen? Er behauptet, das wäre Gesetz. Gibt Es > dazu Urteile oder Kommentare, die man heranziehen > kann. > > Dem Verein geht es geht darum zu schikanieren und > die MV unnötig in die Länge zu ziehen.
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