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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich kann die Gemeinnützigkeit auch im > Veranlagungsverfahren erteilt werden.Neben der > Steuererklärung wird das Finanzamt aber auch die > Satzung haben wollen, weil die satzungsmäßigen > Voraussetzungen ebenfalls gegeben sein müssen. > In Ihren Fall macht das also keinen Unterschied. > Ein rückwirkender Spendenabzug ist nicht möglich > und ertragsteuerlich ändert sich auch nichts. > Es wäre also nichts anderes als die > Gemeinnützigkeit auf Basis der Satzungsprüfung.
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