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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Astrid schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > die Satzung eines Vereins regelt: > > 7.3. Der Mitgliederversammlung (MV) obliegen: > - ….. > - Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds > beim Vorliegen einer groben Pflichtverletzung oder > der Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen > Geschäftsführung. Ein entsprechender Antrag kann > in der MV gestellt werden, wenn er von mindestens > der Hälfte der Mitglieder unterstützt wird. Dies > kann auch durch erteilte Vollmachten (max. eine > Vollmacht je anwesendem Mitglied) erfolgen. > - …… > > Kann aus der Formulierung "in der MV" geschlossen > werden, dass ein Antrag auf Widerruf der > Bestellung nicht in der Einladung als > Tagesordnungspunkt angekündigt werden muss? Ist es > möglich, den Antrag in der Mitgliederversammlung > z. B. unter dem Punkt "Tätigkeitsbericht des > Vorstands" zu stellen, falls das Vorstandsmitglied > trotz vorgesehener Gespräche über die > Pflichtverletzungen an seinem Posten festhält?
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