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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Ralf schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > Nach dem Rücktritt unseres 1. Vorsitzenden stellt > sich die Frage ob die Geschäftsordnung des > Vorstandes die diesen Fall regelt Teil der Satzung > und damit anzuwenden ist oder nicht. > > In der Satzung heißt es wörtlich: > 'Durch den Vorstand sind zum Zwecke der Ordnung > des Vereines Vorschriften aufzustellen, die sich > mit folgende Aufgabengebieten befassen. > 1. Geschäftsordnung des Vorstandes. > 2....3....4... > Diese gesonderten Vorschriften/Ordnungen sind der > Mitgliederversammlung vorzulegen und über sie ist > mit einfacher Mehrheit zu beschließen." > > Teil der Satzung oder nicht?
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