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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Ralf schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, unser 1 Vorsitzender ist zurückgetreten. > > Die Satzung regelt hierzu nichts. Der Vorstand ist > auch mit dem Restvorstand Beschlussfähig und > Vertretungsberechtigt. > > In der Vorstands Geschäftsordnung heißt für es den > Fall eines Rücktritts eines Vorstandsmitglieds das > die beiden verbleibenden Vorstandsmitglieder > berechtigt sind den Vorstand durch Bestellung > eines kommissarischen Vorstandes bis zur nächsten > Hauptversammlung aufzufüllen. > > Reicht es wenn dieses in der Geschäftsordnung > steht, oder muss es zwingend in der Satzung > stehen?
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