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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Geht mit der Übernahme der Geschäfte auch die > Bezeichnung "1. Vorsitzender" über, oder bleibt > diese Position bis zur nächsten Wahl -15.3.2021 - > unbesetzt? Die Geschäfte werden aber von den > anderen 3 geschäftsüfhrenden Vorständen > übernommen. > > # Aus der Regelung geht nicht klar hervor, ob das > Amt übergeht oder nur die Tätigkeit entsprechend > aufgeteilt wird. > Die Frage ist, ob sich der Vorstand dadurch > verkleinert. Dazu wär die Regelung zur > Zusammensetzung des Vorstands zu prüfen. > > > 2. Was wäre, wenn die Geschäfte nicht von den > anderen Vorständen übernommen werden (z.B. wegen > Überlastung)? Müsste dann zwingend ein neues > Vorstandsmitglied gewählt werden (siehe auch Punkt > 4.)? > > # Es muss ein neues Vorstandsmitglied gewählt > werden, wenn (s.o.), die Satzung die Verkleinerung > des Vorstandes nicht zulässt. > > 3. Muss ein Verein zwinged einen 1. Vorsitzenden > haben? > > # Das ist allein eine Frage der > Satzungsregelungen. Das BGB kennt keine > Ämteraufteilung. > > > 4. Wenn als neuer 1. Vorsitzender schon vor dem > nächsten Wahltermin ein bisher nicht im Vorstand > vertretenes Mitglied gewählt werden soll, ist dann > durch eine außerordentliche MV die Satzung wegen > obigen Passus zu ändern. Der Verein ist ja > eigentlich handlungsfähig. > > # Nur weil der Vorstand weiterhin vertretungsfähig > ist, heißt das nicht, dass nicht neu gewählt > werden muss. Regelmäßig ist ein Vorstand mit > vakanten Ämtern nicht beschlussfähig. > > Es kommt hier also wie gesagt auf die > Satzungsregelungen zur Zusammensetzung des > Vorstands an.
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