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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wine schrieb: ------------------------------------------------------- > Herr Pfeffer, > > in unserem Verein steht eine > Satzungsänderung/Satzungsneufassung an, bei der > wir den Gesamtvorstand wie folgt festlegen > wollen: > Der Gesamtvorstand besteh aus > 1. Dem Vorstand nach §26 BGB mit höchstens 4, > mindestens jedoch 3 Mitgliedern (1. Vorsitzender, > 2. Vorsitzender und Schatzmeister) die einzeln > vertretungsberechtigt sind, > 2. weiteren Vorstandsmitgliedern ohne > Vertretungsberechtigung (erweiterter Vorstand), > die vom Vorstand einvernehmlich vorgeschlagen > werden. Über die Zusammensetzung des erweiterten > Vorstandes und die Aufgabenbereiche/Funktionen > entscheidet der Vorstand nach Bedarf. Details > beinhaltet/regelt die Geschäftsordnung. > Die Bestellung der Mitglieder des erweiterten > Vorstandes wird von der Mitgliederversammlung auf > Vorschlag des Vorstandes bestätigt/bestellt. > > Frage: Muss der erweiterte Vorstand (Anzahl, > Zusammensetzung) in der Satzung bereits genannt > werden, oder kann die o.g. Vorgehensweise > akzeptiert werden ?
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