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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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boernie53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, hab eine Frage! > Im Normalfall darf ich als Vorstand den Garten des > Pächters nur mit dessen Genehmigung betreten. In > unserem Verein befinden sich die Stromverteiler, > die Gemeinschaftseigentum sind, in verschiedenen > Pachtgärten. Nun steht die Stromerfassung an. Da > es in den vergangenen Jahren immer wieder zu > Unstimmigkeiten und Terminversäumnissen kam und > ich bis zu einem Monat hinterher rennen musste, > kündigte ich an, dass bei Nichtanwesenheit an > entsprechenden Terminen die Stromzufuhr abgeklemmt > wird. Das müsste dann an den entsprechenden > Verteilern passieren. Was, wenn jemand sagt:" Du > kommst hier nicht rein!"? Hab ich trotzdem das > Recht, an diesen Verteiler zu gelangen? Wenn ja, > darf ich die Eingangspforte übersteigen, falls > diese Verschlossen ist? > > Bedanke mich schon mal für die Antworten und > wünsche weiterhin einen schönen Sommer, > boernie53
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